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Sperisens Antrag auf Freilassung wird stattgegeben

Florian Baier und Giorgio Campa, die Anwälte von Erwin Sperisen, haben am Donnerstag in Genf die Freilassung ihres Mandanten erwirkt. KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI sda-ats

(Keystone-SDA) Der wegen Beihilfe zum Mord verurteilte ehemalige Polizeichef von Guatemala, Erwin Sperisen, wird am Montag aus der Haft entlassen. Dies hat das Straf- und Massnahmenvollzugsgericht in Genf am Donnerstag entschieden.

Sperisens Anwälte hatten zuvor einen Antrag auf Strafunterbrechung gestellt. Dabei beriefen sie sich auf ein inzwischen rechtskräftiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Die Strassburger Richter stellten in dem im Juni veröffentlichten Urteil fest, dass im Fall Sperisen das Recht des Beschuldigten auf ein unparteiisches Gericht verletzt wurde.

Sperisen ist schweizerisch-guatemaltekischer Doppelbürger. Er wurde 2012 in Genf festgenommen, wohin er 2007 mit seiner Familie geflohen war. Im April 2018 wurde er vom Genfer Strafgericht wegen Beihilfe zum siebenfachen Mord bei einer Polizeiaktion von 2006 in Guatemala zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das Bundesgericht bestätigte dieses Urteil im November 2019.

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