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Die versteckten Fussangeln beim Auswandern

Die Kisten sind schnell einmal gepackt - alles weitere ist komplizierter. Keystone

Wer die Schweiz für einige Zeit oder für immer verlässt, muss sich mit dem Rechtssystem seines Gastlandes vertraut machen. Daher ist gut beraten, wer sich rechtzeitig bei Auslandschweizer-Vereinen vor Ort informiert.

Auswandern: für viele ein Traum, eines Tages der Schweiz den Rücken zu kehren, ob nur für einige Zeit oder gar für immer.

Wie eine Heirat oder ein Hauskauf ist das Auswandern aber nicht ein alltägliches Ereignis. Umso erstaunlicher, dass sich viele ziemlich blauäugig in dieses Abenteuer stürzen.

Die offensichtlichen Fragen, die wohl jede und jeder Ausreisewillige vor der Einreise ins Gastland klärt, sind Themen wie Altersvorsorge, Pensionskasse, Versicherungen und Bankverbindungen.

Die persönliche Absicherung also ist meistens geregelt, bevor die Abreise ansteht.

Kein Tourist mehr

Hat man das Land aber bisher als unbefangener Tourist bereist, ist man mit der Einreise nun plötzlich ein Mitglied dieses Landes und somit auch dessen Rechtssystem unterworfen. Auch bei kürzeren Aufenthalten von wenigen Jahren.

«Alle Ausnahmeregeln und Grosszügigkeiten, die den Tourismus möglich machen, gibt es für den Auswanderer nicht», sagt der Auslandschweizer Gerhard Lochmann, Honorarkonsul und Anwalt in Deutschland, gegenüber swissinfo.

«Weil schon alleine der Umzug viel Trubel mit sich bringt, bleibt vor Ort wenig Zeit, sich mit den Klippen zu beschäftigen, zumal man sie regelmässig gar nicht ahnt», betont Lochmann, der in Emmendingen nördlich von Freiburg im Breisgau arbeitet.

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Viele Fussangeln

Gerade in Bereichen, denen man im Schweizer Alltag oder als Tourist im Gastland weniger Beachtung schenkt, verstecken sich nämlich viele Fussangeln.

«Als Anwalt bin ich oft erstaunt darüber, dass sich die wenigsten Auswanderer Gedanken darüber machen, dass auch das Recht ihrer Ehe und ihre erbrechtliche Situation mitbedacht werden müssen.»

Denkweise ändern

Es braucht deshalb einen Wechsel der Denkweise. Permanente Auswanderer hätten damit weniger Probleme, weil sie ihren Umzug gut überlegt hätten, erklärt Lochmann. Wer aber aus beruflichen Gründen oder der Liebe wegen nur für kürzere Zeit ins Ausland geht, will seine Sichtweise oft nicht ändern.

«Entscheidend ist es, schnell zu begreifen, dass Dinge, die uns selbstverständlich erscheinen und über die wir deswegen gar nicht mehr nachdenken, im Gastland gänzlich anders gesehen werden», sagt Rechtsanwalt Lochmann dazu.

Beispiel Führerschein

Denn auch wenn nur ein Umzug über die Grenze ansteht, kommen die gleichen Probleme auf Auswanderer zu, wie wenn sie um die halbe Welt zügeln. Gerhard Lochmann zeigt daher einige Probleme auf, die beispielsweise beim Auswandern nach Deutschland auftreten können.

Das kann bereits bei so kleinen Dingen wie dem Führerschein beginnen, in der Schweiz Führerausweis genannt. Innert 6 Monaten nach Umzug muss in Deutschland eine Umschreibung beantragt werden.

«Übersehen Sie die Frist, fahren Sie ohne Fahrerlaubnis und ohne persönlichen Versicherungsschutz», sagt Lochmann. «Beides ist nicht nur teuer, sondern wird empfindlich bestraft.»

Beispiel Erbvorbezug

Ein anderes Beispiel sind Erbvorbezüge. In der Schweiz fallen in den meisten Kantonen bei Schenkungen der Eltern keine Steuern an.

«Wird jemandem in Deutschland ein Schweizer Haus übertragen, fällt – für viele überraschend – deutsche Schenkungssteuer an. Hätte man den Fall über ein Testament geregelt, wäre die Steuer erspart geblieben», erklärt Lochmann.

«Diese Steuer kann schnell Bereiche zwischen 11 und 19% des Wertes erreichen. Für entferntere Verwandte liegt die Obergrenze sogar bei 50%. Solche Übertragungen gehören deshalb aus dem deutschen Blickwinkel begleitet.» Eine Unkenntnis kann teuer werden.

Beispiel Familienrecht

Schliesslich betrifft ein Umzug auch das Eherecht. Dabei gelte es zu beachten, ob man die Vermögensverhältnisse nach Schweizer oder nach Ortsrecht regeln wolle, so Lochmann.

«Das Beibehalten des Schweizer Rechts ist unter Umständen nachteilig. In Deutschland würden sich so die gesetzlichen Erbansprüche des Ehegatten möglicherweise halbieren.»

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Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Fünfte Schweiz bezeichnet die Gesamtheit der Schweizer Gemeinden im Ausland. Der Begriff Fünfte Schweiz nimmt Bezug auf die vier sprachregionalen Gemeinden der Schweiz (deutsch-, französisch-, italienisch- und romanischsprachige Schweiz). Über 600’000 Schweizerinnen und Schweizer leben im Ausland, der grösste Teil in Ländern der Europäischen Union. Ihre Interessen werden durch die Auslandschweizer-Organisation (ASO) vertreten.

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Kenner kontaktieren

All diese Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, sich vorgängig zu informieren. Am Besten gleich bei Auslandschweizern, die bereits im Land leben und wissen, wo die Fussangeln liegen.

«Bei örtlichen Auslandschweizer-Vereinen ist meist viel Hilfsbereitschaft vorhanden. Und man kennt auch so manchen Trick und Weg, den nur die Praxis zeigt», weiss der Anwalt.

Hilfe beim Auswandern

SwissemigrationExterner Link, der Informations- und Beratungsdienst für Auslandaufenthalte und Auswanderung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), bietet umfangreiche Informationen für fast jedes Land an.

Der Rechtsdienst der Auslandschweizer-Organisation (ASO)Externer Link kann allgemeine Auskünfte betreffend Schweizer Recht geben.

Bei spezifischen Fragen zur Rechtssituation im Zielland können Auslandschweizer-Vereine oder die Schweizer Vertretungen vor OrtExterner Link weiterhelfen.

Der Auslandschweizerdienst des Departements für auswärtige AngelegenheitenExterner Link (EDA) gibt einen Ratgeber mit den Rechten und Pflichten von AuslandschweizernExterner Link heraus.

All diese Behörden und Organisationen bieten auch individuelle Beratungen an.

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