Steuern auf Rentengeld: Für Schweizer:innen im Ausland kein Problem
Der Bund schnürt ein Sparpaket. Im Plan enthalten ist das Ende einer beliebten Möglichkeit zur Steueroptimierung. Kommt es durch, wird Auswandern für Pensionierte noch attraktiver.
Der Bundesrat hat ein Sparpaket vorgelegt. Es umfasst viele Eingriffe in die Bundesausgaben, um das strukturelle Defizit des Schweizer Haushalts zu beseitigen. Einer der 60 Vorschläge zielt aber auf mehr Steuereinnahmen ab – und er hat es in sich. Die Steuervorteile der zweiten und dritten Säule sollen abgeschafft werden.
Heute funktioniert die Mechanik so: Wer während des Erwerbslebens freiwillig in die Pensionskasse (2. Säule) oder in seine persönliche Altersvorsorge (3. Säule) einzahlt, kann diese Beträge von seinem steuerbaren Jahreseinkommen abziehen.
Höhere Steuern machen Auswandern attraktiv
Lässt man sich dann später, im Pensionsalter, sein Erspartes auszahlen, wird dies zu einem relativ tiefen Satz versteuert. Das macht Rentensparen attraktiv und spätere Rentenbezüge für viele möglich.
Neu aber soll der Satz beim Rentenkapitalbezug drastisch erhöht werden. Die Reaktionen in der Schweiz darauf sind bemerkenswert. Das bundesrätliche Sparpaket gerät nun auch ins Visier der Bürgerlichen, die sonst stark dafür eintreten.
Mit der Besteuerung der Kapitalbezüge würde künftig vor allem dem Mittelstand der Anreiz für diese eigenverantwortliche Altersvorsorge fehlen, fürchtet die Gegnerschaft. Die Bürgerlichen bezeichnen den Plan darum als «Angriff auf den Mittelstand» und kritisieren, dass die «Spielregeln während des Spiels geändert» würden.
Das zeigt dieser Tweet:
Ein solcher Systemwechsel stellt die Rechtssicherheit in Frage. Wer einzahlt, muss sich darauf verlassen können, dass die vereinbarten Spielregeln eingehalten werden. #SchikaneExterner Link #KapitalbezugExterner Link
— Elisabeth Schneider-Schneiter (@Elisabeth_S_S) October 30, 2024Externer Link
So etwas hat im @chparlamentExterner Link keine Chance. https://t.co/Cyybmjz8VfExterner Link
Noch ist der Vorschlag nicht einmal durchs Parlament, im Januar startet erst einmal die Vernehmlassung. Auch ein Referendum dagegen ist zu einem späteren Zeitpunkt denkbar. Aber: Der Plan wirft schon jetzt viele Fragen auf und wird entsprechend breit diskutiert.
Sollte er je umgesetzt werden, so gibt es einen möglichen Workaround, auf den die Handelszeitung nun als Erste hingewiesenExterner Link hat: Die Auswanderung. Denn die vorgesehene Besteuerung des Rentenbezug fällt nur an, wenn sich der Wohnsitz zu diesem Zeitpunkt in der Schweiz befindet.
«Schlupflöcher für Auslandschweizer:innen»
«Finanzministerin Karin Keller-Sutter will mit ihren Plänen Steueroptimierungen unterbinden. Dabei übersieht sie aber andere Steuerschlupflöcher, die weiterhin bestehen. Etwa jene für Auslandschweizer», schreibt die Handelszeitung.
Rentnerinnen und Rentner, die im Ausland leben und ihren Rentenbezug von dort aus vornehmen, bezahlen nämlich nur eine Quellensteuer. «Diese ist, je nach Kanton, eklatant tiefer als die Kapitalbezugssteuer», so die Zeitung, die daraus folgert: «Die Pläne machen es attraktiver, im Zuge der Pensionierung ins Ausland zu ziehen.»
Wie erwähnt ist das im Moment noch reine Theorie. Und Vorsorge-Fachleute bezweifeln gegenüber der Handelszeitung, dass die Steueroptimierung allein als Grund für eine Auswanderung tauge. Auch eine vorübergehende Wohnsitznahme im Ausland zwecks Steueroptimierung sei kaum möglich, da die Schweizer Steuer bei einer Rückkehr wieder fällig werde.
«Eine grosse Auswanderungswelle wird es vermutlich also nicht geben», so die Zeitung. Klar sei hingegen: «Auslandschweizer sind die lachenden Profiteure.»
Das sind sie allerdings schon heute. Denn was vielen nicht bewusst ist: Die Quellensteuer kann optimiert, und in einigen Ländern sogar zurückgefordert werden.
Auch Quellensteuer lässt sich vermeiden
Optimieren lässt sich die Quellensteuer, wenn der Kapitalbezug im Kanton Schwyz erfolgt. Dort herrscht der tiefste Satz. Je nach Vergleichkanton fällt in Schwyz nur die Hälfte der Steuer an. Und eine Auszahlung aus Schwyz ist für alle Auslandschweizer:innen möglich, auch wenn sie nicht in diesem Kanton gewohnt haben. Sie müssen lediglich ihr Rentenkapital an eine Vorsorge-Einrichtung im Kanton Schwyz überweisen.
Noch profitabler ist aber die Rückforderung. Denn es gibt nicht wenige Doppelbesteuerungsabkommen, bei denen eine Rückforderung der Quellensteuer ausdrücklich vorgesehen ist. Das ermöglicht sogar, die an den Kanton bezahlte Quellensteuer von ebendiesem Kanton zurückzufordern. Solche Abkommen bestehen mit den meisten europäischen Staaten und den USA.
Wir haben alle bestehenden Abkommen analysiert und in dieser Weltkarte hinterlegt. Es ist der Stand von 2017, aber solche Abkommen ändern kaum.
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Ein Spezialfall ist zum Beispiel Thailand. Wer dorthin auswandert, dem wird die Quellensteuer auf dem Pensionskassenguthaben zurückerstattet; nicht aber auf dem Guthaben der Säule 3a.
Die Quellensteuer zurückfordern können aber nur Personen, die bei einem privatrechtlichen Arbeitgeber tätig waren. Stammt das Pensionskassenguthaben aus einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis, so besteht diese Möglichkeit nicht. Dann lohnt sich der Umweg über Schwyz aber nach wie vor.
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