Viktor Vekselberg, Ronny Pecik und Georg Stumpf haben im Fall OC Oerlikon das Börsengesetz nicht verletzt. Das Bundesstrafgericht hat die drei Investoren freigesprochen. Die vom Finanzdepartement verhängten Bussen über je 40 Mio. Franken sind damit hinfällig.
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swissinfo.ch und Agenturen
Die Behauptung des Schweizerischen Finanzdepartements (EFD) sei nicht bewiesen, wonach die Beteiligungsgesellschaft der Österreicher Pecik und Stumpf mit Vekselbergs Renova schon vor Mai 2008 eine börsenrechtlich relevante Gruppe mit Bezug auf den Technologiekonzern OC Oerlikon gebildet hätten, befand das Bundesstrafgericht.
Die vom EFD als Indizien angeführten Umstände seien grösstenteils ohne Bezug auf eine geheime Absprache zwischen den genannten Aktionärinnen. Vielmehr sind die fraglichen Vorgänge laut den Richtern als geschäftsübliche Abläufe ohne Weiteres erklärbar.
Die These der Anklage sei insoweit nicht nur unbewiesen, sondern auch nicht plausibel. Es sei kein Zweck festgestellt worden, dem die Absprache hätte dienen sollen. Die schriftliche Begründung des Entscheides folgt später.
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