Kann die Schweiz an Ausschaffungen nach Afghanistan festhalten?
In Afghanistan spitzt sich mit den Angriffen der Taliban die Sicherheitslage zu. Trotzdem bleiben Abschiebungen möglich.
Trotz der Angriffe der Taliban und Eskalation der Gewalt, will die Schweiz weiterhin afghanische Flüchtlinge ausschaffen können. Doch wie lange noch? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Österreich die Abschiebung eines afghanischen Asylbewerbers bereits vorübergehend verboten. Das Gericht befürchtete eine unmenschliche Behandlung und Folter.
Hören Sie den Beitrag der Sendung HeuteMorgen vom 5.8.2021:
«Konsequent Schutz gewähren»
Die Schweiz müsse nun auch reagieren, fordert SP-Nationalrat Fabian Molina. Heute herrsche in Afghanistan im ganzen Land ein kriegsähnlicher Zustand, in dem täglich Menschen sterben würden. «Es ist deshalb völlig unzumutbar, Menschen in dieses Land zurückzuschicken. Die Schweiz muss ihre Praxis dringend anpassen und den Menschen, die hier Schutz suchen, auch konsequent Schutz gewähren.»
Im Juli hat die afghanische Regierung die europäischen Länder gebeten, für die nächsten drei Monate auf Abschiebungen zu verzichten. Die nordischen Länder Norwegen, Schweden und Finnland folgen diesem Wunsch. Deutschland, Österreich und die Schweiz bisher aber nicht.
Harter Kurs angekündigt
Es sei richtig, eine harte Haltung gegenüber afghanischen Flüchtlingen einzunehmen, findet SVP-Nationalrat Thomas Aeschi. «Deutschland und Österreich haben einen harten Kurs gegenüber afghanischen Migranten angekündigt. Auch die Schweiz muss hart bleiben», betont er.
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«Vor allem auch als Abschreckung, dass nicht noch mehr junge afghanische Männer über sichere Drittstaaten in die Schweiz illegal einreisen und hier ein Asylgesuch stellen.»
Trotz der Eskalation der Gewalt: Die Schweiz hält denn auch nach wie vor an der Möglichkeit fest, abgewiesene Flüchtlinge nach Afghanistan abschieben zu können. Seit 2019 hat die Schweiz niemanden mehr unfreiwillig nach Afghanistan zurückgeschickt, wie das Staatssekretariat für Migration SEM mitteilt. Aber es schliesst nicht aus, in den kommenden Monaten vereinzelt Rückführungen vorzunehmen – zum Beispiel von straffälligen Personen.
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