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Ja zur Stammzellen-Forschung

Der Bundesrat will Forschung an menschlichen Stammzellen, Projekte müssen aber ethisch vertretbar sein. Keystone Archive

Der Bundesrat will die Forschung mit embryonalen Stammzellen erlauben. Bewilligungen soll das BAG aber nur für ethisch vertretbare Projekte geben.

Am Mittwoch schickte der Bundesrat, die Schweizer Regierung, seinen Gesetzes-Entwurf in die Vernehmlassung. Danach dürfen Stammzellen ausschliesslich aus überzähligen Embryos aus der künstlichen Befruchtung gewonnen werden. Das betroffene Paar muss über das Vorhaben aufgeklärt werden und seine Einwilligung geben.

Verboten bleibt laut Gesundheits-Ministerin Ruth Dreifuss weiterhin die Produktion von menschlichen Embryos zu Forschungszwecken. «Dies käme einer Instrumentalisierung menschlichen Lebens gleich», sagte die Bundesrätin. Embryos und daraus gewonnene Stammzellen dürfen zudem nur für Forschungszwecke und nicht für kommerzielle Ziele verwendet werden.

Wissenschaftlich wertvoll

Forschungs-Vorhaben an überzähligen Embryonen müssen weiter gemäss dem Vorentwurf wissenschaftlich wertvoll und ethisch vertretbar sein. Nur dann erhalten sie eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Auch für die Gewinnung von Stammzellen muss das Bundesamt grünes Licht geben.

Über die Forschung an bereits gewonnenen Stammzellen entscheidet dagegen laut Gesetzesentwurf eine Ethikkommission.

Wissenschaftler dürfen an überzähligen Embryonen und Stammzellen nur forschen, wenn gleichwertige Erkenntnisse nicht auch auf anderem Weg erreicht werden können.

Regeln für Stammzellen-Import

Das Gesetz regelt schliesslich den Import von embryonalen Stammzellen – mit ähnlich strengen Bestimmungen.

So dürfen Stammzellen nur eingeführt werden, wenn sie aus einem überzähligen Embryo stammen. Auch hier muss das betroffene Paar die Verwendung des Embryos zu Forschungszwecken gutgeheissen haben. Es darf dafür kein Entgelt erhalten. Der Import und Export von überzähligen Embryonen ist verboten.

Der Bundesrat gab das Bundesgesetz in Auftrag, nachdem im September 2001 der Schweizerische Nationalfonds (SNF) das Gesuch einer Genfer Forschungsgruppe zum Import embryonaler Stammzellen unterstützt hatte. Er koppelte damit die Thematik vom Bundesgesetz über die Forschung am Menschen ab, das zurzeit erarbeitet wird.

Noch keine neuen Gesuche

Bislang seien keine weiteren Gesuche für Forschungs-Vorhaben an überzähligen Embryonen oder Stammzellen gestellt worden, sagte BAG-Direktor Thomas Zeltner. Der SNF rechne künftig jährlich mit 15 bis 20 Gesuchen. In der Schweiz gebe es pro Jahr gegen 100 überzählige Embryonen.

Die Stammzellenforschung hat zum Ziel, Therapien gegen bisher nicht oder nur schlecht behandelbare Krankheiten wie Parkinson oder Diabetes zu entwickeln. Embryonale Stammzellen können gezielt hergestellt oder aus überzähligen Embryonen gewonnen werden, die beim Fortpflanzungsverfahren der In-vitro-Fertilisation anfallen.

swissinfo und Agenturen

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